Hausverwaltung
 

Professionelles Immobilienmanagement steht und fällt mit den Ausführungen seiner Leistungen,
tiefgreifender Kenntnisse des Immobilienwesens,
stetiger qualitativer Aus.- und Weiterbildung,
langjähriger hinreichender praktischer Berufserfahrung,
Engagement und Freude eine sehr anspruchsvolle Dientleistung an zu bieten.



Folgende Leistungen sind im Umfang unserer "ordentlichen Verwaltung" enthalten:



Für WEG.- Anlagen:

  1. Durch die mit uns in Kooperation stehenden Anwaltskanzleien können wir Ihnen eine für Sie kostenfreie juristische Erstberatung anbieten.
  1. Regelmäßige Begehung der Gemeinschaftsanlage inklusive Protokollführung mit und ohne Verwaltungsbeirat.
  1. Einmal jährlich eine ordentliche Versammlung einzuberufen mit den gemäß dem Wohnungseigentumsgesetz erforderlichen Gesamtabrechnungen und Wünschen der Gemeinschaft.
  1. Treffen von erforderlichen Maßnahmen für die Instandsetzung und Instandhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums insbesondere in Verbindung mit vorausschauender periodischer Überprüfung von notwendigen Reparaturmaßnahmen. Dies bedeutet laufende Überwachung, ggf. unter Hinzuziehung sachkundiger Dritter, des baulichen Zustandes.
  1. Gemeinschaftliche Gelder (Rücklagen) für die Gemeinschaft zu bilden.
  1. Lasten und Kostenbeiträge der Gemeinschaft ordnungsgemäß abzuwickeln.
  1. Durchführung behördlicher Auflagen.
  1. Im erforderlichen Umfange die Sach.- und Haftpflichtversicherungen abzuschließen und im Versicherungsfalle für die Gemeinschaft Handlungen vorzunehmen.
  1. Überprüfung und Ausführung der von der Gemeinschaft gewünschten Hausmeisterservicedienstleistung.
  1. Durchführung der Reparaturarbeiten.
     

Darüberhinaus bieten wir nach Wunsch der Gemeinschaft weitere, besondere Verwalterleistungen an:

  1. Wir bieten hinreichende Erfahrung für die Betreuung und Überwachung der von der Gemeinschaft beschlossenen Sanierungs.- und Modernisierungsarbeiten.
  1. Einberufung von außerordentlichen Versammlungen.
  1. Mietverwaltung des Sondereigentumes.
  1. Verkehrswertermittlungen sowie Wirtschaftlichkeitsberechnungen.


Für die Mietverwaltung:

  1. Durch die mit uns in kooperation stehende Anwaltskanzleien können wir Ihnen eine für Sie kostenfreie juristische Erstberatung anbieten.
  1. Abschluß und Kündigung von Mietverträgen.
  1. Abnahme und Übergabe der Mietwohnungen.
  1. Überwachung des Mieteinganges.
  1. Führung der Mietkaution.
  1. Überprüfung der Mieterhöhungsmöglichkeiten.
  1. Ermittlung der Heiz.- und Warmwasserkosten für den Wärmedienst sowie Abrechnung der Kosten mit den Mietern.
  1. Gesamter mündlicher und schriftlicher Verkehr mit den Mietern.
  1. Pünktliche Bezahlung aller Anwesenbetreffenden Bewirtschaftungskosten.
  1. Gesamter Schriftverkehr mit Behörden.
  1. Prüfung des Versicherungsbedarfes.
  1. Laufende Überwachung des baulichen Zustandes
  1. Vorausplanung periodischer Instandhaltungsmaßnahmen.
  1. Verkehrswertermittlungen sowie Wirtschaftlichkeitsberechnungen.
  1. Feststellung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für die Steuerklärung.
  1. Betreuung und Überwachung von Sanierungs.- und Modernisierungsarbeiten.
     
  2. Überprüfung und Ausführung der gewünschten Hausmeisterservicedienstleistung.

 

Um Ihnen ein passendes Angebot für Ihre Immobilie zu machen, ist die Besichtigung des Objektes zwingende Voraussetzung. Wir bitten Sie daher für den Fall einer Angebotserstellung mit uns Kontakt aufzunehmen.

Im Allgemeinen belaufen sich die Kosten, je nach Art und Umfang der Tätigkeit für Eigentumswohnanlagen, zwischen 16,- € und 45,- € pro Sondereigentum und für Mietverwaltungen zwischen 4% und 6% aus dem Bruttojahresmietertrag.

Gerne stellen wir Ihnen ein individuelles Angebot zusammen und freuen uns auf Ihre Anfrage!

Weyer Immobilien & Verwaltung ivd| c.weyer@weyerimmobilien.de


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